die Spielregeln für Gäste und Mitglieder
Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände, einschließlich der Nutzung aller Arbeits-, Spiel- und Sportgeräte, des Vereinsheimes, der Sanitärgebäude, der Spieleinrichtungen sowie der Badebrücke und das Schwimmen im See erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Verein haftet in keiner Weise.
Bei geeignetem Wetter wird sich nur vollständig unbekleidet auf dem Gelände bewegt. Baden und Schwimmen hat grundsätzlich ohne Bekleidung zu erfolgen.
Filmen, Fotografieren und die Veröffentlichung der Bilder/Filme bedarf des Einverständnisses der aufgenommenen Personen oder deren Erziehungsberechtigten.
Der Badebereich ist markiert. Baden und Schwimmen ist nur innerhalb der Markierung zulässig, da der Flemhuder See als Seeschifffahrtsstraße gilt.
Leider untersagt seit Mai 2023 die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes das Befahren des Flemhuder Sees mit SUP.
Alle Anlagen auf dem Gelände werden von der Gemeinschaft in Ordnung gehalten, entliehene Geräte etc. sind sauber und intakt zurückzugeben.
Schmutzwasser ist in die dafür ausgewiesenen Becken zu entleeren, Toiletten nur ohne chemische Zusätze in den entsprechenden Ausguss am Sanitärgebäude.
Restmüll, wertvolle Rohstoffe (gelber Sack), Nassmüll und Papier sind getrennt in die entsprechenden Container zu entsorgen. Für die Entsorgung von Glas, Sperrmüll und Sondermüll der Mitglieder und Gäste stehen die jeweiligen Recyclinghöfe der Kommunen zur Verfügung.
Das Befahren des Geländes ist nur zum Aufbau bei der Anreise und bei der Abreise in den Zeiten von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr erwünscht.
Der Konsum von Tabak und Alkohol ist auf das Vereinsheim, die Feuerstelle, den Grillplatz und die Stellplätze beschränkt und sollte maßvoll geschehen. Für das Vereinshaus gilt ein Rauchverbot.
Offenes Feuer ist auf den Stellplätzen grundsätzlich untersagt.
Diskrete Piercings (auch im Intimbereich) sind erlaubt.